AGB

1. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die mündliche oder schriftliche Bestellung vorbehaltlos entgegennehmen oder bestätigen.

Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist der Lieferschein massgebend. Darin nicht aufgeführte Leistungen werden besonders in Rechnung gestellt.

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns vor, jederzeit und ohne Vorankündigung technische oder andere Änderungen am Produktsortiment vorzunehmen.

Bearbeiten wir Ware im Auftrag des Kunden, gehen wir ohne Prüfung davon aus, dass die Angaben, welche der Kunde hinsichtlich der Bearbeitung abgegeben hat, richtig und vollständig sind.

2. Preise

Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise gelten für unverpackte Ware und exkl. Abladkosten.

Wir behalten uns Preisanpassungen jederzeit und ohne Ankündigung vor.

3. Zahlung

Alle Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Fakturadatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Überschreitung dieser Frist sind wir berechtigt, den in Abzug gebrachten Skonto nachzufordern. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird ein banküblicher Verzugszins belastet.

Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport und Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden.

Die Verrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, auch wenn diese aus mangelhaften Lieferungen herrühren.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Änderungen des Standortes der gelieferten Ware sind uns unverzüglich bekanntzugeben. Wir sind berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt nach freiem Ermessen in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

4. Lieferung

Die Liefertermine werden im Rahmen der Tourenpläne nach bester Möglichkeit eingehalten. Wir behalten uns vor, die Tourenpläne kurzfristig zu ändern. Aus verspäteter oder verunmöglichter Lieferung kann der Kunde jedoch keine Ansprüche geltend machen.

Die Lieferung erfolgt per Camion innerhalb eines festen Tourenplanes, wobei eine optimale Zufahrtsmöglichkeit für den LKW vorausgesetzt wird.

Pro Bestellung wird ein Transportkostenanteil von 2% auf den Netto-Warenwert verrechnet. Der Zuschlag hat eine Obergrenze von maximal CHF 300.-

Für Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter 600.– verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag von CHF 75.–

Für Kleinsendungen per Bahn oder Post trägt der Kunde die Kosten für Fracht / Porto und Verpackung.

Sondertransporte gehen bei Warenwert unter CHF 600.– in voller Höhe zu Lasten des Käufers, ab einem Warenwert von CHF 600.– werden die Kosten zur Hälfte an den Käufer verrechnet.

Ist Lieferung der Ware auf Abruf durch den Käufer vereinbart, so ist dieser verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen. Bei Nichtabruf der vorgesehenen Menge innert der vereinbarten Frist können wir solche ganz in Rechnung stellen.

5. Rücksendungen und Annullierungen

Die Rücksendungen der Produkte können nur in einwandfreiem Zustand erfolgen. Ohne Vereinbarung werden keine Rücksendungen angenommen und nicht gutgeschrieben.

Für Umtriebe und Fracht behalten wir uns vor, eine Entschädigung von bis zu 20% des Warenwertes, jedoch mindestens CHF 100.– zu verlangen oder von der Gutschrift in Abzug zu bringen.

Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen.

6. Mängelrüge

Der Kunde hat die Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind uns unverzüglich und vor Weiter- oder Bearbeitung der Ware schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die sofortige Prüfung und Mängelrüge, so gilt die Lieferung als genehmigt.

Ungeachtet einer allfälligen Reklamation ist die Lieferung entgegenzunehmen und sachkundig zu lagern. Wir behalten uns das Recht einer uneingeschränkten Nachkontrolle vor. Der Kunde ist bei mangelhafter Lieferung nicht berechtigt, Zahlungen zu verzögern oder zu verweigern.

7. Gewährleistung und Haftung

Wir sichern dem Kunden die vertragsgemässe und einwandfreie Lieferung der Ware zu.

Erweist sich die Ware als nicht vertragsgemäss, so hat uns der Kunde umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben oder die mangelhafte Ware zu ersetzen. Wir sind berechtigt, anstelle von Mängelbehebung oder Ersatzlieferung einen dem Minderwert der Ware entsprechenden Nachlass zu gewähren.

Wird die gelieferte Ware verändert, be- oder verarbeitet, so fallen die Gewährleistungsansprüche dahin. Wir haften nicht für Mängel aus unsachgemässer Lagerung, Verarbeitung oder falscher Materialwahl des Kunden.

Jeder weitere über diese Gewährleistung hinausgehende Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz, Minderung des Preises oder Auflösung des Vertrages ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängelfolgeschäden und unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt. Wir haften nicht für Kosten hinsichtlich Ein- und Ausbau mangelhafter Ware sowie für Schäden, die auf unzweckmässige Verwendung, Verarbeitung, Lagerung u.ä. der Ware zurückzuführen sind.

8. Gültigkeit der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsverhältnisse aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizerischem Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bubendorf BL.

Gültig ab 1. Januar 2024